Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet: Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010

 

Nr. 27 / 14.07.2009

 

 

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ab dem Kalenderjahr 2010 steuerlich voll absetzbar! Das steht im Bürgerentlastungsgesetz, dem der Bundesrat nunmehr abschließend zugestimmt hat.

Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf erweitert die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen deutlich:

Erstmals sollen Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.

Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.

Privat Krankenversicherte sollen erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können.

Insbesondere sind Prämien des am 01.01.2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit darin keine Prämien für Krankengeld enthalten sind.

 

Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

 

Um Schlechterstellungen im Vergleich zum alten Recht zu vermeiden wird stets der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt und eine Günstigerprüfung durchgeführt.

Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 fristgerecht zum 01.01.2010 um.

 

Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Möglichkeiten für die steuerliche Absetzbarkeit für private Krankenversicherungsbeiträge erweitert werden müssen. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, will die Bundesregierung privat und gesetzlich Versicherten gleichermaßen steuerlich entlasten.

 

Informationen über nächstgelegene Beratungsstellen erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. unter folgender Telefon-Nummer 030 / 3010 8610 oder im Internet unter www.bdl-online.de unter der Rubrik
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