PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE

 

Diese Unterlagen benötigen wir für eine optimale Beratung:

  • z.B. Verkauf von Grundstücken / Aktien usw.

 

 

Sofern die Einnahmen aus dieser Einkunftsart insgesamt 13.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei der Zusammenveranlagung nicht übersteigen.