BERATUNGSBEFUGNIS

 

Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger
in folgenden Steuerangelegenheiten Hilfe leisten:

  • bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte
     o aus nichtselbständiger Arbeit
     o aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente)
     o aus Unterhaltsleistungen vorliegen und / oder Einkünfte
     o aus Kapitalvermögen (z. B. Zinseinkünfte)
     o aus Vermietung und Verpachtung
     o aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Spekulationsgeschäfte)

erzielt werden und die Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Veräusserungsgeschäfte insgesamt 13.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei der Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
  
  • in anderen Steuerangelegenheiten
  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • bei der Investitonszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
  • bei Kindergeldangelegenheiten
  • bei der Eigenheimzulage
  • im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersversorgung