BERATUNGSBEFUGNIS
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger
in folgenden Steuerangelegenheiten Hilfe leisten:
• bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur Einkünfte
o aus nichtselbständiger Arbeit
o aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente)
o aus Unterhaltsleistungen vorliegen und / oder Einkünfte
o aus Kapitalvermögen (z. B. Zinseinkünfte)
o aus Vermietung und Verpachtung
o aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Spekulationsgeschäfte)
erzielt werden und die Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Veräusserungsgeschäfte insgesamt 13.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei der Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
• in anderen Steuerangelegenheiten
• beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
• bei der Investitonszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
• bei Kindergeldangelegenheiten
• bei der Eigenheimzulage
• im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersversorgung
